Förderung von Barrierefreiheit für Vereine und ihre Websites

In den letzten Jahren sind die gesetzlichen Anforderungen an Barrierefreiheit erheblich gestiegen. Mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und den dazugehörigen Verordnungen wird die barrierefreie Gestaltung von Produkten und Dienstleistungen verpflichtend. Besonders Vereine und gemeinnützige Organisationen stehen nun vor der Herausforderung, ihre digitalen Angebote – insbesondere ihre Websites – barrierefrei zu gestalten. Glücklicherweise gibt es Unterstützung, um diese Anforderungen zu erfüllen, unter anderem durch die Förderung von Barrierefreiheit für Vereine durch die Aktion Mensch.

Barrierefreies Internet für Webseiten

Barrierefreiheit für Websites: Gesetzliche Vorgaben und Anforderungen

Die Barrierefreiheit von Websites ist nicht nur eine soziale Verantwortung, sondern inzwischen auch gesetzlich geregelt. Gemäß dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz müssen digitale Angebote wie Webseiten, mobile Apps und Online-Dienste so gestaltet sein, dass sie für alle Menschen zugänglich sind – unabhängig von Behinderungen. Konkret bedeutet dies, dass Websites die Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.0) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) erfüllen müssen.

Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:

  • Wahrnehmbarkeit: Informationen auf der Website müssen so aufbereitet sein, dass sie auch von Menschen mit Seh- oder Hörbehinderungen wahrgenommen werden können.
  • Bedienbarkeit: Die Navigation auf der Webseite muss vollständig mit der Tastatur möglich sein, ohne eine Maus zu benötigen.
  • Verständlichkeit: Texte und Inhalte müssen leicht verständlich und übersichtlich strukturiert sein.
  • Robustheit: Die Website muss mit verschiedenen assistiven Technologien wie Screenreadern oder Braillezeilen kompatibel sein.

Für Unternehmen und gemeinnützige Organisationen, einschließlich Vereinen, die diese Vorgaben nicht umsetzen, drohen rechtliche Konsequenzen und der Ausschluss einer wichtigen Zielgruppe.

Förderung für Webseiten durch Aktion Mensch

Förderung Barrierefreiheit für Vereine: Unterstützung durch die Aktion Mensch

Die Umsetzung dieser Anforderungen stellt insbesondere kleinere Organisationen wie Vereine vor finanzielle Herausforderungen. Hier setzt die Förderung Barrierefreiheit für Vereine durch die Aktion Mensch an. Mit der sogenannten Mikroförderung können gemeinnützige Organisationen bis zu 100 % der Kosten für Maßnahmen zur Barrierefreiheit fördern lassen – bis zu einem Maximalbetrag von 5.000 Euro.

Im Rahmen dieser Förderung können Vereine finanzielle Unterstützung für folgende Maßnahmen erhalten:

  • Beratung zur Barrierefreiheit ihrer Website: Experten überprüfen bestehende Webseiten und geben Empfehlungen zur barrierefreien Gestaltung.
  • Technische Umsetzung einer barrierefreien Website: Die konkrete Umsetzung einer neuen, barrierefreien Webseite oder die Anpassung der bestehenden Seite nach den Standards WCAG 2.0 und BITV 2.0.
  • Assistive Technologien: Implementierung von Unterstützung wie Screenreadern, Tastaturnavigation und alternativen Texten für Bilder.

Die Förderung Barrierefreiheit für Vereine umfasst somit nicht nur die Anpassung technischer Aspekte, sondern auch die Sicherstellung, dass Inhalte verständlich und für alle zugänglich sind.

Barrierefreiheit Website: Vorteile für Vereine

Neben der Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben bietet eine barrierefreie Website zahlreiche Vorteile für Vereine. Eine inklusiv gestaltete Webseite verbessert nicht nur die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen, sondern optimiert auch die allgemeine Benutzerfreundlichkeit. Vereine, die ihre Webseiten barrierefrei gestalten, profitieren von:

  • Größerer Reichweite: Eine barrierefreie Website ist für eine breitere Zielgruppe zugänglich, da Menschen mit Seh-, Hör- oder motorischen Einschränkungen problemlos darauf zugreifen können.
  • Bessere Suchmaschinenoptimierung (SEO): Viele Maßnahmen der Barrierefreiheit wie klare Strukturen und Alternativtexte für Bilder verbessern das Ranking der Website in Suchmaschinen.
  • Positive Außenwirkung: Vereine, die auf Barrierefreiheit setzen, zeigen soziales Verantwortungsbewusstsein und schaffen ein inklusives Image, das potenzielle Mitglieder und Unterstützer anspricht.

Fazit: Barrierefreiheit als Pflicht und Chance für Vereine

Die gesetzlichen Anforderungen zur Barrierefreiheit von Websites schaffen neue Herausforderungen, bieten jedoch gleichzeitig Chancen für Vereine. Durch die barrierefreie Gestaltung ihrer digitalen Angebote können Vereine eine größere Zielgruppe erreichen und ihre gesellschaftliche Verantwortung wahrnehmen. Dank der Förderung Barrierefreiheit für Vereine durch die Aktion Mensch können diese Maßnahmen ohne finanziellen Mehraufwand umgesetzt werden, sodass Inklusion und Teilhabe für alle Mitglieder ermöglicht werden.

Für Vereine ist es an der Zeit, die Möglichkeiten der Barrierefreiheit zu nutzen – sei es durch den Umbau ihrer Website oder durch die Optimierung ihres digitalen Angebots. Barrierefreiheit ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern eine Investition in die Zukunft des Vereins.